Schwierigkeiten mit ausstehenden Forderungen entstehen sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen. Hinsichtlich der juristischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie der Problematik des Inkassos von Forderungen, ist es außerordentlich wichtig vor dem Abschluss eines Vertrags besonderen Augenmerk auf die Fähigkeit zum Erfüllen vertraglicher Verpflichtungen zu legen, unabhängig davon, wer den Vertrag eingeht. Eine gründliche und rechtzeitige Prüfung beziehungsweise Vorbereitung erleichtert das Geschäft und beschleunigt bei einem etwaigen Eröffnen eines Verfahrens den Prozess.

Besonders in der Vorbereitung bietet unser Team von Rechtsanwälten Beratung bei der Sicherung und dem Inkasso von Forderungen, bei Prüfungen der Kreditwürdigkeit von Gegenparteien (Liquidität, Solvenz), bei der Erstellung von Zahlungssicherungsinstrumenten (Schuldscheine, Wechsel, Pfandverträge, Zwangsvollstreckungsklauseln in Verträgen), wie auch bei der Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren und Gerichtsprozessen zum Inkasso von Forderungen.

Wir bieten Dienstleistungen des Inkassos in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und den Ablauf des Inkasso passen wir an die Eigenschaften der Kunden, die wir in den Prozessen Vertreten, wie auch an die Art der Schulden und an Schuldner an. Methoden, die wir im Inkassoverfahren anwenden, befolgen alle juristischen und gesetzlichen Vorschriften. Ein rechtzeitiger und angemessener Ansatz zum Inkasso verkürzt die Dauer des Verfahrens und erhöht die Wahrscheinlichkeit der Einziehung.

Unabhängig davon, in welchem geschäftlichen Markt unsere Kunden tätig sind, bietet unser Team vollständige und individuelle juristische Unterstützung im Inkassoverfahren und stellt effizient die Einziehung der Forderungen unserer Kunden sicher, was Flexibilität der Geschäfte unserer Kunden, sowie ihrer Liquidität und Solvenz ermöglicht, damit sie sich vollkommen ihrem eigentlichen Geschäft widmen können.

Das Vertrauen unserer Kunden rechtfertigen wir mit unserem professionellen Zugang zum Inkassoverfahren. Unser sorgfältiger und verantwortungsvoller Zugang zu unseren Kunden und unsere personalisierte Lösungen tragen im Inkassoverfahren zu beidseitiger Zufriedenheit bei.

Geistiges Eigentum als nicht greifbares immaterielles Gut ist eine der empfindlichsten Formen menschlicher  Produktion, die durch die materialisierte Realisation einer Idee entsteht und deren Vorteile von ausgesprochener gesellschaftlicher  Bedeutung sind und daher auch Schutz im juristischen Sinne verdienen.

Geistiges Eigentum kann gekauft, verkauft, lizenziert werden, und für eine solche Form von Eigentum wurde ein entsprechendes Rechtsschutzsystem entwickelt.

Im Rahmen des geistigen Eigentums einer Geschäftsperson oder Privatperson bietet unser Team vollständige juristische Unterstützung und Rechtsberatung und respektiert dabei die strategischen Ziele des Kunden.

Im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums und des Urheberrechts umfassen die Dienstleistungen unseres Teams Schutz und Schutzmaßnahmen,  Anmeldung von Stempeln und Patenten, juristische Aspekte von Steuerfragen, Lizenzierung, Gemeinschaftsgründungen (Joint Venture), sowie Übertragungen des Urheberrechts.

Außerdem umfassen unsere Dienstleistungen auch Beratung und Erstellung von Urheberrechtsverträgen, Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, Vorbereitung und Erstellung von Unterlagen, die für die Anmeldung aller Formen von geistigem Eigentum notwendig sind, wie auch Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Urheberrechts.

Die Komplexität der Geschäftstätigkeit von Handelsgesellschaften erfordert gut geregelte Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern einer Handelsgesellschaft, was zu Stabilität im Geschäft und zur Realisierung der Ziele der Gesellschaft führt.

Für Handelsgesellschaften bieten wir, unter Beachtung der im Gesetz über Handelsgesellschaften (Gesetz über Handelsgesellschaften) und anderen Vorschriften geregelten Bestimmungen, Rechtsdienstleistungen von der Vorbereitung und Erstellung von Unterlagen für die Gründung von Handelsgesellschaften, über die Gründung von Tochtergesellschaften und Filialen bis zu Übernahmen und Fusionen von Gesellschaften. Wir können verschiedenartige Veränderungen im Status einer Handelsgesellschaft, zu denen es kommen kann, im Rahmen des Handelsrechts unterstützen, wie beispielsweise Erhöhungen (Reduzierungen) des Grundkapitals, Erwerb von Geschäftsanteilen der Gesellschaft (Erstellung von Verträgen über Rechtsübertragungen u. ä.), Umformung von Handelsgesellschaften, Beratung bei Liquidationen von Handelsgesellschaften , Übernahme von Aktiengesellschaften, Wertpapierrecht und Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten in der Zuständigkeit von Handelsgerichten.

Wir nutzen all unser Wissen und unsere praktische Erfahrung im Recht der Handelsgesellschaften, um unseren Kunden Beratung im Schutz der Gesellschaft vor schadhaften Handlungen von Gesellschaftern, wie auch Lösungen bei Interessenskonflikten zwischen Gesellschaftern zu bieten und nehmen an Verhandlungen und Wirtschaftsprüfungen bei Übernahmen, Fusionen und Privatisierungen teil.

 

Wir bieten auch Rechtsdienstleistungen bei Due-Diligence-Prüfungen von Unternehmen an, beziehungsweise juristische Beratung für Interessenten (mögliche Käufer von Handelsgesellschaften) bei Übernahmen, Fusionen und Privatisierungen, so dass das mögliche Risiko des Interessenten auf ein Minimum reduziert wird.

In diesem Zusammenhang führen Rechtsanwälte aus unserem Team Analysen jetziger und zukünftiger Auswirkungen bestehender Verträge analysierter Unternehmen, wie auch aller rechtlicher Verpflichtungen, die aus der Organisationsstruktur analysierter Unternehmen, der Arbeitsverhältnisse (Arbeitsverträge, Arbeitsvertragsannexe, Managerverträge, Arbeitsstreitigkeiten), der gesetzlichen Bestimmungen (Steuer- und Finanzgesetze, Begrenzungen hinsichtlich des Urheberrechts), der Bestimmung des Eigentums an Immobilien usw. hervorgehen.

Unser Team von Rechtsanwälten investiert seine Zeit in die Bedürfnisse der Kunden und passt seine Beratung im Bereich des Handelsrechts vollständig und individuell an den Kunden an. Unsere alltägliche Erfahrung ermöglicht uns, dass wir Handelsgesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, im komplexen Umfeld der Rechtsregeln und zahlreicher Herausforderungen praktische Beratung anbieten können.

Das Arbeitsrecht ist ein komplexer Aspekt allgemeiner zwischenmenschlicher Beziehungen im geschäftlichen Umfeld, die einer Gestaltung im Rahmen gesetzlicher und rechtlicher Regeln bedürfen. Gerade um Situationen zu vermeiden, in denen entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer auf irgendeine Weise benachteiligt werden, bieten Rechtswissenschaften entsprechende Unterstützung, deren Fehlen das Geschäft weitaus erschweren würde.

Im Rahmen des Arbeitsrechts bieten wir Rechtsdienstleistungen, die sich meistens auf das Begründen und die Auflösung von Arbeitsverhältnissen, den Schutz von Personen und die Verwirklichung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, wie auch auf Systeme disziplinarischer und materieller Verantwortung der Parteien im Arbeitsverhältnis, materielle Rechte und Pflichtenaus dem Arbeitsverhältnis, sowie das Recht der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverband) auf Zusammenschließung beziehen.

Unser Team von Rechtsanwälten bietet im Bereich des Arbeitsrechts Rechtsberatung von Arbeitgebern/Arbeitnehmern über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, Rechtsberatung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Erstellen von Arbeitsverträgen, Honorarvertragen, Managerverträgen, Kollektivverträgen), Erstellung allgemeiner Akten und Arbeitsvorschriften des Arbeitgebers, wie auch Beschlüsse aus dem Bereich des Arbeitsrecht, sowie Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Arbeitsstreitigkeiten, wie auch bei Arbeitsunfällen u. ä.

Im Bereich der materiellen Rechte und Pflichten, die aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, bietet unser Team Rechtsdienstleistungen für Gehalts- und Abfindungsauszahlungen, Urlaubsentgelt für nicht benutzte Urlaubstage, wie auch juristische Unterstützung bei der Erstellung von Bonussystemen für Mitarbeiter.

Die Rechtsmäßigkeit und Überwachung der Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten ist zu einem erstrangigen Thema in der Welt geworden. Jede physische und rechtliche Person hat Recht auf Personaldatenschutz, wie auch auf Schutz bei der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in Kroatien ab Mai 2018 in Kraft tritt, modernisiert den gesetzlichen Rahmen des Personaldatenschutzes. Der Zweck der Datenschutzgrundverordnung ist die Vereinfachung der Rechte von Einzelpersonen, aber auch die Betonung der Verpflichtungen und Verantwortung von Einzelpersonen und Institutionen, deren Geschäftstätigkeit von der Erhebung und Verarbeitung der Personaldaten von Kunden abhängig ist.

Im Bereich des Personaldatenschutzes bietet unser Team juristische Beratung hinsichtlich aller Aspekte des Personaldatenschutzes (Erhebung, Verarbeitung und Übertragung von Personaldaten) im In- und Ausland, einschließlich des Datenexports aus der Republik Kroatien in Gebiete außerhalb der Safe-Harbour-Liste. Außerdem erstellen wir Verträge über die Übertragung von Personaldaten und stellen Verträge über die Übertragung von Personaldaten der Agentur für Personaldatenschutz zu, um Gutachten über das Bestehen eines entsprechenden Schutzniveaus zu erhalten.  

Die umfassende Unterstützung unseres Teams bezieht sich auch auf Tätigkeiten, die mit der Erhebung und Verarbeitung von Personaldaten verbunden sind, einschließlich der notwendigen Einwilligungserklärungen und weiter Unterlagen, sowie die Anmeldung der Personaldatensammlungen.

Im Bereich der Grundbuchsrechte sind Regeln festgelegt, mit denen die Verfahren der Eintragung von Immobilien, sowie der Immobilienrechte in Grundbücher (Grundbuchsgesetz, Gesetz über Eigentumsrecht und andere reale Rechte, Grundbuchsgeschäftsordnung)  geregelt werden.

Geschäftspersonen und Privatbürger erhalten durch Eintragung in Grundbücher die rechtliche Sicherheit hinsichtlich des Rechtsverkehrs mit Immobilen. Nicht selten umfasst dieser Prozess zahlreiche komplexe Verfahren mit Verwaltungs- und Gerichtscharakter, so dass in diesem Prozess Rechtsberatung unumgänglich ist.

Im Bereich des Grundbuchsrechts und der Immobilienrechte bietet unser Team Rechtsdienstleistungen, die Vertretung bei Parifizierungen (Nutwertberechnung der Eigentumsanteile an besonderen Teilen der Immobilie – Wohnung, Geschäftslokale, Garage) und bei Grundbuchseintragungen umfassen. Außerdem bietet unser Team Vertretung bei Verfahren hinsichtlich Miet- und Pachtfragen, Statusfragen von geschützten Mietern, Anrechten auf Wohnungserwerb, Kündigungen von Rechten, Auszügen und/oder sonstigen entsprechenden Rechten.

Im Rahmen des Grundbuchsrechts bietet unser Team auch Rechtsberatung und Erstellung entsprechender Verträge, wie auch Vertretung bei Verfahren an Grundbuchsämtern, Katasterämtern und anderen zuständigen Behörden, sowie Ermittlung von Immobilien und Ermittlung im Kataster und in Grundbüchern.

Der Prozess der Beratung und Erstellung von Kaufverträgen und/oder Verträgen über die Beleihung von Immobilien, Vertretung bei der Eintragung von Sachenrechten in Grundbüchern, sowie Beratung, Erstellung und Analyse von Bauverträgen, wie auch Vertretung in Streitigkeiten über Immobilien und Immobilienrechte gehören ebenfalls zu den Rechtsdienstleistungen, für die sich Kunden an unser Team wenden und die einen Teil der kompletten effizienten Rechtsberatung im Bereich des Grundbuchsrechts darstellen.

Häufig und vor allem bei langwierigen Streitigkeiten fühlen sich Parteien verloren und ohnmächtig und können keine Lösung für Streitigkeiten finden, wobei auf die anfängliche „Leidenschaft“ vor dem Einleiten des Verfahrens bald Resignation wegen der langsamen Gerechtigkeit folgt. In solchen Fällen zeitlich langwieriger Streitigkeiten folgt bei den Parteien auf den anfänglichen Wunsch nach einem günstigen Urteil Unzufriedenheit wegen dem Fehlen von Entscheidungen in der Streitigkeit und dem Anstieg der Kosten des Verfahrens.

Mediationen und Schlichtungen ermöglichen Lösungen für Streitigkeiten im Dialog und Verhandeln zwischen den Parteien, mit Hilfe einer dritten fachlich kompetenten Person, die zwischen ihnen bei der Konfliktbereinigung vermittelt und zu einer gemeinsamen Lösung findet. Bei Schlichtungen wird die im Laufe der Streitigkeiten unterbrochene Kommunikation wieder hergestellt, an die Stelle von Entgegensetzungen kommen Gespräche und die Parteien bekommen die Gelegenheit, ihre Seite der Geschichte zu erzählen und in einem Ausgleichverfahren eine eigene Lösung des Konflikts zu entwickeln, die nicht von dritter Seite auferlegt wird.

Unsere Gesellschaft bietet Parteien die  Vermittlung von erfahrenen und nicht eingenommen Mediatoren, die bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Parteien helfen, egal ob es sich um gerichtliche oder außergerichtliche Sachen handelt.

Mediation bzw. Schlichtung schließt die Möglichkeit einer gerichtlichen Lösung der Streitigkeit nicht aus, sondern bietet eine Alternative, wenn die Parteien Interesse an der Beendigung der Konfliktsituation zu beidseitiger Zufriedenheit haben.